Sonntag, 18. April 2010

Opferrecht

Sie sind angeklagt das Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und ihm auf die Hand getreten zu sein. Was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?

Ich wurde von dem Täter mit einem Messer bedroht. Er sagte, er wolle mein Geld haben. Ich habe mich daraufhin gewehrt und den Täter zuerst ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, das Messer aus der Hand getreten.

Sie geben also zu dass Sie das Opfer geschlagen und verletzt haben. Damit liegen die Tatsachen auf dem Tisch und der Fall ist eindeutig geklärt. Sie werden in der Anklage wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Tipp: Politically Incorrect - Angriff und Verteidigung im Völkerrecht

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